USA verlangen öffentliche Social-Media-Konten für Visumanträge

US Requires Public Social Media for Visa Applicants

Die Vereinigten Staaten haben eine drastische Richtlinienänderung eingeführt: Bewerber für F-, M- oder J-Nicht-Einwanderungsvisa müssen ab sofort alle persönlichen Social-Media-Konten auf „öffentlich“ setzen. Die US-Botschaft in Indien gab die neue Regelung offiziell bekannt – sie tritt sofort in Kraft. Betroffen sind vor allem internationale Studierende, Teilnehmer von Austauschprogrammen und Berufsausbildungsbewerber.

Nationale Sicherheit statt Privatsphäre

Die Botschaft begründet diese Maßnahme mit dem Argument, dass jede Visa-Entscheidung auch eine sicherheitspolitische Entscheidung sei. Auf X wurde klargestellt, dass alle Social-Media-Profile vollständig sichtbar sein müssen, um von Konsularbeamten überprüft werden zu können. Eine Weigerung kann zur Ablehnung des Visums führen.

Bereits 2019 verlangte das US-Außenministerium die Offenlegung aller Social-Media-Nutzernamen. Jetzt geht es einen Schritt weiter: Die Accounts selbst müssen vollständig zugänglich sein.

Was Bedeutet das für Indische Studierende und Internationale Bewerber?

Für tausende indische Studierende, die jährlich in die USA reisen, bringt diese Regelung technische und ethische Herausforderungen. Vor dem Antrag müssen sie Datenschutz-Einstellungen bei Instagram, Facebook, X oder LinkedIn anpassen. Auch andere Botschaften – etwa in Mexiko – fordern die Offenlegung sämtlicher Konten der letzten fünf Jahre.

Diese zunehmende digitale Transparenz folgt einem globalen Trend hin zu mehr Überwachung im Namen der Migrationskontrolle.

Datenschutz kontra Cybersicherheit?

Aus Sicht der Cybersicherheit widerspricht diese Vorschrift allen Best Practices. Social-Media-Profile enthalten oft sensible Daten wie E-Mail-Adressen, Standort-Tags oder persönliche Ansichten. Eine öffentliche Freigabe erhöht das Risiko von Phishing, Identitätsdiebstahl und gezielter Überwachung.

Diese Regelung verwischt die Grenzen zwischen freiwilliger Offenlegung und erzwungener Exposition. Sie zwingt Antragsteller in eine verwundbare digitale Lage – zulasten der Datensouveränität und des Einverständnisses.

Rückschritt für Digitale Rechte

Zwar behauptet das Außenministerium, so potenzielle Gefährder fernzuhalten, aber es fehlt ein transparenter Rahmen zur Datenverarbeitung. Das öffnet Tür und Tor für Diskriminierung und algorithmische Verzerrung – und signalisiert anderen Staaten, dass tiefgreifende Überprüfungen zur Norm werden.

Was Bewerber Jetzt Tun Sollten

  • Social-Media-Konten der letzten fünf Jahre prüfen

  • Sensible Inhalte löschen oder verbergen

  • Profile vor Antragstellung auf „öffentlich“ stellen

  • Nach der Offenlegung auf verdächtige Aktivitäten achten

ZENDATA hilft an der Schnittstelle von Cybersicherheit und Migration: Mit Audits zur Social-Media-Hygiene, Strategien zum Identitätsschutz und maßgeschneiderten Sicherheitslösungen sorgen wir dafür.

Fazit

Diese neue Vorschrift ist mehr als nur Bürokratie. Sie zeigt, wie nationale Sicherheit zunehmend über digitale Offenlegung geregelt wird. Für internationale Bewerber ist klar: Ihre Online-Spuren sind kein privates Gut mehr – sondern öffentliches Kapital.

Den vollständigen Artikel finden Sie bei The Hacker News.

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